Die Vereinbarung über ein Schiedsgutachten muss von beiden Parteien beschlossen werden.

Das Schiedsgutachten ist dem Grunde nach ein
Privatgutachten, welches für beide Seiten bindend ist. Es setzt einen Schiedsgutachtenvertrag voraus.

Diese Form des Gutachtens stellt eine kostengünstige Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung dar.